Der Schutzdienst wird auch gerne Gerhorsam des Hundes in Grenzfällen genannt. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird. Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes. Der dem Hund angeborene Beutetrieb wird beim Schutzdienst kontrolliert befriedigt. Er darf mit der Beute (dem Schutzarm) kämpfen, sie besiegen und tragen - alles Dinge, die dem Naturell des Hundes entsprechen. Der Hund lernt im Schutzdienst, dass er auch in höchster Trieblage bereit ist, die Befehle seines Hundeführers auszuführen. Ein hohes Maß an Charakterstärke, Ausgeglichenheit, Nervenstärke, Selbstbewußtsein und Unterordnung (unabdingbarer Gehorsam) beim Hund, sowie Charakterstärke und Selbstdisziplin beim Hundeführer sind die Voraussetzungen bei der Ausbildung zu dieser Sportart und ihrer Durchführung. Weit über 80% der Leistungsanteile der Schutzhundearbeit sind Unterordnungsanteile! Ein Hund, der Aggressiv reagiert ist für den Schutzdienst (Schutzsport) nicht geeingent, er würde schon die Wesensüberprüfung, die zur VPG gehört, nicht bestehen. Der Hund wird im Schutzdienst niemals auf einen Menschen gehetzt, wie es leider in der Öffentlichkeit leicht aus Unkenntnis falsch verstanden wird. Das Ziel des Hundes ist die Beute (der Schutzarm), nicht der Helfer als Person. Ein Schutzhund soll einen Scheintäter (den Helfer) aufspüren, verbellen und bewachen; seine Flucht verhindern, ihn ohne Belästigung mit seinem Hundeführer abtransportieren und einen Überfall auf den Hundeführer verhindern.