Die Fährte gehört zur VPG 1-3, kann aber auch als einzelne Prüfung gestartet werden (FH1, 2). Je nach Prüfungsstufe hat der Hund unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen.  Der Fährtenuntergrund sollte Wiese, Acker oder Waldboden - (alle natürlichen Böden)- sein. Sichtfährten sollten soweit wie möglich vermieden werden. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwiesen werden. Unter Verweisen ist das selbständige Anzeigen der Gegenstände durch den Hund zu verstehen. Das Anzeigen kann durch stehen, sitzen oder liegen erfolgen. Das Material dieser Gegenstände kann aus Kunstleder, Textilien oder Holz bestehen. Die Gegenstände müssen maximal eine Länge von 10 cm und eine Breite von 2-3 cm und eine Dicke von 0,5-1 cm aufweisen. Die Anzahl der Gegenstände, sowie auch die Länge der Fährte und die Anzahl der Winkel in einer Fährte ist abhängig von der Prüfungsstufe. Ausschließlich bei der VPG 1 wird die Fährte selber und mit eigenen Gegenständen des Hundeführers gelegt. Bei allen anderen handelt es sich um sog. Fremdfährten, die durch Dritte gelegt werden.